Immobilien in Dresden sind nicht nur wegen ihrer Lage und Bausubstanz begehrt – sie bieten Kapitalanlegern auch attraktive Steuervorteile. Wer ein vermietetes Objekt erwirbt, kann jährlich zwei Prozent des Gebäudewerts steuerlich abschreiben (AfA = Abschreibung für Abnutzung). Wichtig zu wissen: Nur der Gebäudewert, nicht der Anteil für den Grund und Boden, ist abschreibungsfähig. Deshalb sollte die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt überlassen, sondern von einem qualifizierten Immobiliengutachter aus Dresden vorgenommen werden.
Kaufpreisaufteilung
Auf den Punkt gebracht
Der Bodenwert unterliegt keinem Wertverlust, das Gebäude hingegen schon – daher lässt sich nur das Gebäude steuerlich abschreiben. Beim Immobilienkauf wird jedoch meist ein Gesamtkaufpreis vereinbart. Dieser muss aufgeteilt werden: Wie viel entfällt auf das Gebäude, wie viel auf das Grundstück?
Diese Aufteilung kann direkt im Kaufvertrag festgehalten werden. Liegt keine exakte Trennung vor oder möchten Sie im Nachhinein eine steuerlich vorteilhafte Lösung erzielen, empfiehlt sich ein fachgerechtes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung.
Lässt man das Finanzamt die Aufteilung vornehmen, basiert diese überwiegend auf einer pauschalen Rechenhilfe, die keine individuellen Merkmale Ihrer Immobilie berücksichtigt. Ein Gutachten hingegen:
So erzielen Sie langfristig eine höhere steuerliche Entlastung und verbessern die Rendite Ihrer Immobilie in Dresden.
Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, erstellt das Finanzamt die Aufteilung – mit oft nachteiligen Folgen für Eigentümer:
Gerade in einem attraktiven Immobilienmarkt wie Dresden, wo Bodenpreise steigen, wird häufig ein zu hoher Bodenwert angesetzt. Ein Gutachten bringt Klarheit und finanziellen Vorteil.
Sie fragen sich, ob in Ihrem konkreten Fall eine Kaufpreisaufteilung durch ein Gutachten zum Boden- und Gebäudewert sinnvoll ist? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie individuell und unverbindlich!
Sie erwerben eine vermietete Immobilie in Dresden zum Kaufpreis von 750.000 Euro.
Steuerersparnis pro Jahr: 3.000 € – auf 20 Jahre gerechnet ergibt das 60.000 € mehr Abschreibung.
Ein Gutachten ist empfehlenswert:
Auch bei sanierten oder denkmalgeschützten Objekten in Dresden – z. B. in der Neustadt, in Striesen oder Loschwitz – kann ein individuelles Gutachten erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Unsere zertifizierten Immobiliengutachter in Dresden prüfen Ihre Immobilie umfassend: Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Lage, Zustand. Danach erstellen wir ein gerichtsfestes Gutachten, das dem Finanzamt als Nachweis für die Kaufpreisaufteilung dient.
Dabei berücksichtigen wir:
Das Ergebnis ist eine fundierte und individuelle Aufteilung, die Ihr steuerliches Potenzial ausschöpft.
Gut zu wissen:
Unsere Immobiliengutachter und Sachverständigen verfügen über alle erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen, um rechtssichere Gutachten zur Aufteilung in Boden- und Gebäudewert zu erstellen – anerkannt und geeignet für die Vorlage beim Finanzamt.
Sie haben Fragen zur Kaufpreisaufteilung oder möchten prüfen lassen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt?
Dann kontaktieren Sie uns – unverbindlich und persönlich.
Tipp: In vielen Fällen kann die Restnutzungsdauer ebenfalls angepasst werden – wir beraten Sie gerne zur Kombination aus Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten.
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