Kaufpreisaufteilung

Kaufpreisaufteilung für Dresden: Steuervorteil mit Gutachten zum Boden- und Gebäudewert

Immobilien in Dresden sind nicht nur wegen ihrer Lage und Bausubstanz begehrt – sie bieten Kapitalanlegern auch attraktive Steuervorteile. Wer ein vermietetes Objekt erwirbt, kann jährlich zwei Prozent des Gebäudewerts steuerlich abschreiben (AfA = Abschreibung für Abnutzung). Wichtig zu wissen: Nur der Gebäudewert, nicht der Anteil für den Grund und Boden, ist abschreibungsfähig. Deshalb sollte die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt überlassen, sondern von einem qualifizierten Immobiliengutachter aus Dresden vorgenommen werden.

Kaufpreisaufteilung immobilie Dresden

Was ist eine Kaufpreisaufteilung?

Der Bodenwert unterliegt keinem Wertverlust, das Gebäude hingegen schon – daher lässt sich nur das Gebäude steuerlich abschreiben. Beim Immobilienkauf wird jedoch meist ein Gesamtkaufpreis vereinbart. Dieser muss aufgeteilt werden: Wie viel entfällt auf das Gebäude, wie viel auf das Grundstück?

Diese Aufteilung kann direkt im Kaufvertrag festgehalten werden. Liegt keine exakte Trennung vor oder möchten Sie im Nachhinein eine steuerlich vorteilhafte Lösung erzielen, empfiehlt sich ein fachgerechtes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung.

Welche Vorteile hat eine Kaufpreisaufteilung durch ein Gutachten?

Lässt man das Finanzamt die Aufteilung vornehmen, basiert diese überwiegend auf einer pauschalen Rechenhilfe, die keine individuellen Merkmale Ihrer Immobilie berücksichtigt. Ein Gutachten hingegen:

  • bezieht wertsteigernde Eigenschaften wie z. B. eine energetische Sanierung, Denkmalschutz oder besondere Ausstattung ein,
  • kann die steuerlich absetzbare Abschreibung erhöhen,
  • bietet eine rechtssichere Grundlage gegenüber dem Finanzamt.

So erzielen Sie langfristig eine höhere steuerliche Entlastung und verbessern die Rendite Ihrer Immobilie in Dresden.

Was passiert, wenn man kein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung beauftragt?

Wenn Sie auf ein Gutachten verzichten, erstellt das Finanzamt die Aufteilung – mit oft nachteiligen Folgen für Eigentümer:

  1. Das Finanzamt neigt dazu, den Grundstücksanteil hoch anzusetzen, wodurch der Gebäudewertanteil sinkt. Die steuerliche Abschreibung verringert sich entsprechend.
  2. Es wird keine Rücksicht auf individuelle Besonderheiten wie Sanierungen, Denkmalschutz oder infrastrukturelle Nachteile genommen.

Gerade in einem attraktiven Immobilienmarkt wie Dresden, wo Bodenpreise steigen, wird häufig ein zu hoher Bodenwert angesetzt. Ein Gutachten bringt Klarheit und finanziellen Vorteil.

Sie fragen sich, ob in Ihrem konkreten Fall eine Kaufpreisaufteilung durch ein Gutachten zum Boden- und Gebäudewert sinnvoll ist? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie individuell und unverbindlich!

Telefon: 0351 84194480 - E-Mail: [email protected]

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Beispielrechnung

Sie erwerben eine vermietete Immobilie in Dresden zum Kaufpreis von 750.000 Euro.

  • Finanzamtsschätzung: 45 % Bodenwert (337.500 €), 55 % Gebäudewert (412.500 €) → AfA: 2 % von 412.500 € = 8.250 € jährlich.
  • Gutachterliche Immobilienbewertung: 25 % Bodenwert (187.500 €), 75 % Gebäudewert (562.500 €) → AfA: 2 % von 562.500 € = 11.250 € jährlich.

Steuerersparnis pro Jahr: 3.000 € – auf 20 Jahre gerechnet ergibt das 60.000 € mehr Abschreibung.

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Wann lohnt sich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung in Dresden?

Ein Gutachten ist empfehlenswert:

  • Vor dem Immobilienkauf, um die Aufteilung vertraglich festzuhalten.
  • Nach dem Kauf, wenn keine genaue Aufteilung im Vertrag steht.
  • Bei Unstimmigkeit mit dem Finanzamt bezüglich der Aufteilung.
  • Bei wertbeeinflussenden Faktoren wie Altlasten, Erschließungsproblemen oder baulichen Besonderheiten.

Auch bei sanierten oder denkmalgeschützten Objekten in Dresden – z. B. in der Neustadt, in Striesen oder Loschwitz – kann ein individuelles Gutachten erhebliche steuerliche Vorteile bringen.

So läuft die Kaufpreisaufteilung ab

Unsere zertifizierten Immobiliengutachter in Dresden prüfen Ihre Immobilie umfassend: Grundstück, Gebäude, Ausstattung, Lage, Zustand. Danach erstellen wir ein gerichtsfestes Gutachten, das dem Finanzamt als Nachweis für die Kaufpreisaufteilung dient.

Dabei berücksichtigen wir:

  • Modernisierungen und Sanierungen
  • Besonderheiten des Grundstücks
  • energetische Standards
  • marktübliche Vergleichswerte

Das Ergebnis ist eine fundierte und individuelle Aufteilung, die Ihr steuerliches Potenzial ausschöpft.

Gut zu wissen:

Unsere Immobiliengutachter und Sachverständigen verfügen über alle erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen, um rechtssichere Gutachten zur Aufteilung in Boden- und Gebäudewert zu erstellen – anerkannt und geeignet für die Vorlage beim Finanzamt.

Jetzt beraten lassen

Sie haben Fragen zur Kaufpreisaufteilung oder möchten prüfen lassen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt?

Dann kontaktieren Sie uns – unverbindlich und persönlich.

Tipp: In vielen Fällen kann die Restnutzungsdauer ebenfalls angepasst werden – wir beraten Sie gerne zur Kombination aus Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten.

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Häufig gestellte Fragen zur Kaufpreisaufteilung

  • Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamtkaufpreis einer Immobilie in zwei Bestandteile aufgeteilt: den Anteil für das Gebäude und den Anteil für den Grund und Boden. Diese Aufteilung ist wichtig für steuerliche Zwecke, da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden kann. In Dresden, wo die Grundstückspreise in vielen Lagen stark gestiegen sind, kann eine professionelle Aufteilung besonders lohnenswert sein.
  • Grundstücke unterliegen keiner Abnutzung – im Gegensatz zu Gebäuden, die mit der Zeit an Wert verlieren. Aus diesem Grund erlaubt das Einkommensteuergesetz lediglich die Abschreibung des Gebäudewerts, nicht des Bodenwerts. Um die zulässige Abschreibung optimal zu nutzen, sollte der tatsächliche Gebäudewertanteil durch ein Gutachten belegt werden.
  • Häufig ja. Das Finanzamt nutzt zur Aufteilung standardisierte Rechenhilfen, die keine individuellen Merkmale der Immobilie berücksichtigen. Gerade in begehrten Stadtteilen Dresdens wie der Inneren Neustadt, Striesen oder Plauen kann das zu einer Überbewertung des Bodenwerts führen – und damit zu einer geringeren Abschreibung. Ein Gutachten schafft hier Abhilfe.
  • Eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung empfiehlt sich insbesondere:
    bei vermieteten Immobilien in Dresden,
    wenn im Kaufvertrag keine Aufteilung genannt ist,
    wenn das Finanzamt eine für Sie ungünstige Schätzung vorgenommen hat,
    bei sanierten, modernisierten oder denkmalgeschützten Objekten,
    bei baulichen oder infrastrukturellen Besonderheiten des Grundstücks.
  • Ja. Auch wenn der Kauf bereits abgeschlossen ist und der Vertrag keine Aufschlüsselung enthält, kann nachträglich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung erstellt werden. Dieses dient dann als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
  • Die Kosten hängen vom Aufwand und der Art der Immobilie ab. In der Regel handelt es sich aber um einen einmaligen Betrag, der sich durch die langfristige Steuerersparnis oft schon nach wenigen Jahren amortisiert. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für Ihre Immobilie in Dresden.
  • In der Regel ja – sofern es von einem zertifizierten und fachkundigen Immobiliengutachter erstellt wurde. Unsere Gutachten sind sorgfältig dokumentiert und basieren auf den gesetzlichen Anforderungen, sodass sie in der Regel problemlos akzeptiert werden.
  • Ja, das ist sogar empfehlenswert. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten lässt sich ggf. die jährliche Abschreibung zusätzlich optimieren – besonders bei älteren oder sanierten Gebäuden in Dresden. Wir beraten Sie gerne zu einer sinnvollen Kombination beider Gutachtentypen.

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